Service Hotline: +49 178 790 8000

Startseite » Informationen zum Ratenkauf

Informationen zum Ratenkauf

Informationen zum Ratenkauf

Gerne erklären wir Ihnen den Ablauf des Uhrenkaufs, wenn Sie die Option Payever Ratenkauf auswählen. Sollten Sie dennoch Fragen haben kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter +49 521 / 926 44444  
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

payever Workflow

Unser Partner payever ermöglicht Ihnen die sichere und einfache Bezahlung in Raten. Hierzu klicken Sie neben dem Ratenrechner Ihrer ausgewählten Uhr auf den Button Payever Ratenkauf. Nach Kaufabschluss werden Sie auf www.payever.de weitergeleitet. Dort wählen Sie die Zahlungsart „Ratenkauf“ aus, geben unsere Zahlungsinformationen (exakten Rechnungsbetrag und Artikelnummer) ein und bestätigen den Auftrag.

Unter Vorbehalt einer von payever sofortig durchgeführten Bonitätsprüfung, können Sie dort den Darlehensvertrag abschließen. Der Kaufbetrag wird daraufhin beglichen und Sie erhalten die Ware. Zahlen Sie anschließend die monatlichen Raten auf das von payever mitgeteilte Konto ein, bis der Gesamtbetrag erreicht ist.

Bezahlen Sie jetzt Ihren Einkauf ab 99€ bequem mit dem payever Ratenkauf durch die Santander Consumer Bank AG. Wählen Sie aus flexiblen Laufzeiten zwischen 6 und 72 Monaten mit einem günstigen effektiven Jahreszins von 9,9 %. Weitere Informationen erhalten sie auf www.payever.de.

Häufig gestellte Fragen zum Ratenkauf:

Wer kann einen Finanzkauf beantragen?

  • Personen mit voller Geschäftsfähigkeit
  • Personen im Alter zwischen 18 und 75 Jahren
  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Personen mit einer deutschen Bankverbindung

Ich bin Angestellter, was muss ich beachten?

  • Ihr Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein
  • Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis darf die Vertragslaufzeit die Befristung nicht überdauern
  • Ab einer Finazierungssumme von über 4000.- € müssen dem Antrag die Gehaltsabrechnungen der letzten beiden Monate beigefügt werden.

Ich bin Rentner bzw. Penionär, was muss ich beachten?

  • Die Rentenzahlung muss unbefristet sein
  • Bei Befristung darf die Vertragslaufzeit die Befristung nicht überdauern

Ich bin selbstständig, kann ich auch den Ratenkauf beantragen?

  • Selbstständige können selbstverständlich den Ratenkauf beantragen, sofern Sie die selbstständige Tätigkeit länger als 1 Jahr ausüben. 
  • Ab einer Finazierungssumme von über 4001.- € müssen dem Antrag Einkommensnachweise, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterazszug, und die Ermächtigung zur Bankauskunft beigefügt werden und die selbstständige Tatigkeit muß mindestens 2 Jahre ausgeübt worden sein.
Welche Personengruppen können keinen Ratenkauf beantragen?
  • Arbeitslose
  • Sozialhilfeempfänger
  • Schüler / Azubis
  • Wehrpflichtige
  • Zivildienstleistende
  • Betreute Personen

eigenes Juweliergeschäft

kompetente Beratung

persönliche Abholung

versandkostenfrei in Deutschland

Design by Crivex | Powered by Lightspeed

Google+